#RetteNr5 – Social Media-Kampagne gegen Kinderarbeit

Zum Weltkindertag am 20. September sagt GEMEINSAM FÜR AFRIKA "Stopp" zu Kinderarbeit


Mit der Aktion #RetteNr5 sagt GEMEINSAM FÜR AFRIKA zum Weltkindertag am 20. September "Stopp" zu Kinderarbeit


Kinderarbeit stoppen © shutterstock.com/g/MayerRiccardo© shutterstock.com/g/MayerRiccardo



#RetteNr5: Weltweit müssen etwa 160 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und 17 Jahren arbeiten. Afrika ist besonders von Kinderarbeit betroffen: Jedes fünfte Kind muss dort unter extremen und ausbeuterischen Bedingungen arbeiten. Kinderarbeit gefährdet die psychische und physische Gesundheit von Kindern und zerstört ihre Zukunft. Viele Kinder müssen arbeiten, da ihre Familien auf ein zusätzliches Einkommen oder Hilfe in der Landwirtschaft angewiesen sind.

Doch durch die Verarbeitung von Rohstoffen aus Konfliktgebieten und unseren Konsum von Produkten, in denen Kinderarbeit steckt, tragen auch wir Verantwortung für das Leid der arbeitenden Kinder.

Deshalb wollen wir anlässlich des Weltkindertages am 20. September mit unserer Social Media-Kampagne #RetteNr5 ein Zeichen setzen und sagen „Stopp“ zu Kinderarbeit!


Kinderarbeit kurz erklärt


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Zeichen gegen Kinderarbeit setzen mit #RetteNr5


Um auf das Schicksal der vielen Mädchen und Jungen aufmerksam zu machen, brauchen wir Ihre Unterstützung:

  • Nehmen Sie ein Foto von sich und dem Handzeichen auf und posten Sie es mit dem #RetteNr5 auf Ihren Social Media-Kanälen
  • Oder teilen Sie unser #RetteNr5-Kampagnen-Foto (hier zum Download)
  • Nominieren Sie weitere Personen, an der Kampagne #RetteNr5 teilzunehmen



Wichtige Infos zu Kinderarbeit


RetteNr5: Kinderarbeit weltweit und in Afrika


RetteNr5: Kinderarbeit in Wirtschaftszweigen


RetteNr5: Teufelskreis der Kinderarbeit© GEMEINSAM FÜR AFRIKA


RetteNr5: Was man gegen Kinderarbeit tun kann


Kinderarbeit in alltäglichen Produkten


Kinderarbeit in Lebensmitteln

In vielen unserer Lebensmittel steckt Kinderarbeit. Bei den meisten vermuten wir es nicht einmal, denn Kinder arbeiten oft am Anfang der Lieferkette. Hier zeigen wir vier Beispiele von Lebensmitteln, in denen Kinderarbeit stecken kann und was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können.


Kinderarbeit für Elektrogeräte


Immer mehr elektronische Geräte führen zu einem Anstieg der Nachfrage nach seltenen Rohstoffen, wie Kobalt, Kupfer oder Coltan. Beim Abbau dieser Rohstoffe arbeiten häufig auch Kinder unter schlimmsten Bedingungen. Zudem gibt es immer mehr Elektroschrott, der auf Müllhalden landet und dort unter anderem von Kindern verbrannt wird, um an das verbaute Gold oder Kupfer zu gelangen. Mehr dazu und Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher finden Sie hier.

Kinderarbeit in Kleidung


Fast Fashion zeichnet sich durch sehr niedrige Preise aus. Damit diese gewährleistet werden können, müssen auch Kinder in der Produktion arbeiten. Sie schuften auf Baumwollplantagen oder arbeiten als Spinnerinnen und Näher unter schlechtesten Bedingungen. Weitere Infos und Tipps, wie Kinderarbeit beim Kleiderkauf vermieden werden kann, hier.

Kinderarbeit in Kosmetikprodukten


Mica, auch bekannt als Glimmer, und Palmöl sind zwei Bestandteile in unzähligen Kosmetikprodukten. Die Stoffe werden auch unter Einsatz von Kinderarbeit gewonnen. Mehr Infos und worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten können, hier.

Kinderrechte


Kinderarbeit verletzt Kinderrechte. Mehr dazu hier ...


Kinderarbeit verletzt Kinderrechte. Wenn Kinder arbeiten, können sie häufig nicht zu Schule gehen und haben keine Zeit zu spielen und eine unbeschwerte Kindheit zu genießen. Damit wird bereits gegen zwei der zehn Grundrechte von Kindern verstoßen.

Seit 1990 haben sich weltweit 195 Länder zu den 54 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention bekannt und sich zur Einhaltung der Rechte von Kindern verpflichtet. Die UNICEF fasst die Kinderrechte in zehn zentralen Grundrechten zusammen:

  • das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  • das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
  • das Recht auf Gesundheit;
  • das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  • das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  • das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  • das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  • das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

In einem Leben in Armut werden oft fast alle Grundrechte von Kindern verletzt: Sie werden diskriminiert, haben keinen Zugang zu medizinischer Versorgung oder Ausbildung, keine Freizeit, keine Privatsphäre und kaum die Gelegenheit an gesellschaftlicher Teilhabe.

In vielen Ländern Afrikas verdienen die Menschen nur rund 1 US-Dollar pro Tag. Das liegt unter der weltweit gültigen absoluten Armutsgrenze von 1,90 PPP-US-Dollar am Tag. Die betroffenen Familien sind häufig so arm, dass sie ihre Kinder nicht ernähren können. Diese arbeiten entweder selbst, um das Familieneinkommen zu erhöhen oder verlassen ihre Familien, um ihr Glück auf der Straße zu versuchen.

Diese Kinder erhalten meist kaum oder gar keine Schulbildung, bleiben Analphabeten, erlernen keinen Beruf und haben daher auch als Erwachsene kaum Chancen auf eine feste Arbeitsstelle und finden keinen Weg aus der Armut. Oft müssen ihre eigenen Kinder auch arbeiten - ein Teufelskreis!

Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte finden Sie in diesem Artikel.

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