Neuer EU-Gesetzesenwurf zu Konfliktmineralien stößt auf Kritik

12.03.2014: Der neue EU-Gesetzesentwurf zu Konfliktmineralien wird von vielen Seiten scharf kritisiert.

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Neuer EU-Gesetzesenwurf zu Konfliktmineralien stößt auf Kritik

Vergangenen Mittwoch stellten Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, und Karel de Gucht, Kommissar für Handel der EU-Kommission, den neuen EU-Gesetzesenwurf zu Mineralien aus Konfliktgebieten vor. Dabei geht es um die gesetzliche Regelung der Mineralien Tantal, Zinn, Wolfram und Gold. Diese stammen in unterschiedlichen Anteilen aus Konfliktgebieten wie dem Osten der Demokratischen Republik Kongo, wo sie oft den verschiedenen Rebellengruppen und kriminellen Teilen der Regierungstruppen als Finanzierung ihrer Kampagnen dienen. In der Folge sind in den vergangenen Jahren ungefähr fünf Millionen Menschen allein im schwelenden Bürgerkrieg in der DRK ums Leben gekommen, Regionen wie Nord- und Süd-Kivu an der Grenze zu Ruanda und Uganda gelten als rechtsfreier Raum und werden nur dürftig von circa 17.000 UN-Truppen befriedet.

In dem neu vorgestellten Entwurf sollen nun neue Regeln für eine Verbesserung der Situation sorgen. So schlägt der Gesetzesentwurf vor, für europäische Unternehmen neue Anreize zu setzen, nur Mineralien aus konfliktfreiem Abbau zu nutzen. Das Stichwort dabei: „Due diligence“, oder gebührende Sorgfalt, welche mittels der Selbstverpflichtung der Unternehmen zu einer transparenten und fairen Nutzung der genannten Mineralien führen soll. Durch die Einführung von unabhängig geprüften Zertifikaten der Minen und Schmelzöfen, hoffen die Gesetzgeber der EU dem langjährigen Konflikt in der Region im Herzen Afrikas ein Ende zu setzen. Die EU folgt damit, wenn auch mit einem anderen Ansatz, dem 2010 beschlossenen Dodd-Franks-Act der USA. Letzterer verpflichtet alle an der amerikanischen Börse gehandelten Unternehmen zu einer Offenlegung und lückenlosen Dokumentierung des Ursprungs aller genutzten Mineralien aus der DRK und benachbarten Staaten.

Der EU Gesetzesentwurf hat weitgehend kritische Reaktionen des NGO-Sektors hervorgerufen. Zwar begrüßen alle Kritiker die Initiative, mangeln jedoch an, dass der Entwurf zumeist zu kurz greift. So wird bezweifelt, dass die Selbstverpflichtung der Unternehmen, die in die EU importieren, nicht zu einer nachhaltigen Änderung des Vorgehens bei der Rohstoffförderung und -weiterverarbeitung führen wird. So erklärte Bernd Bornhorst von Misereor in Aachen, dass „nur eine verbindliche Verpflichtung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für alle Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette […] die nötige Dynamik in Gang setzen“ könne. Sophia Pickles von Global Witness mahnte ungleich schärfer an, der Kommissionsentwurf sei gleichbedeutend mit der Aussage der EU, dass es für ein Unternehmen in Ordnung sei, sich gegen verantwortungsvolles Handeln zu entscheiden. Als Zusammenschluss verschiedener NGO’s fordert der „Arbeitskreis Rohstoffe“ eine Ausweitung des Gesetzesentwurfes auf alle gehandelten Rohstoffe und verbindliche Regeln für Unternehmen über die Freiwilligkeit hinaus. Nur so könne ein echter Beitrag zur Beendigung des Konfliktes im Kongo sowie weiteren Menschenrechtsverletzungen in Ländern wie der Elfenbeinküste, Angola und anderen rohstofffördernden Nationen auf allen Kontinenten geleistet werden.

Lesen Sie hier mehr zu dem Entwurf, und zur Kritik von Vertretern des „Arbeitskreis Rohstoffe“.

Bild: Kongolesische Soldaten werden von U.S. Militär ausgebildet, SSgt. Jocelyn A. Guthrie, U.S. AirForce – licensed under Creative Commons